Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des zivilen Bau- und Architektenrechts. Dazu gehören die Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Honoraransprüchen und von Mängelrechten, aber auch die Gestaltung und Prüfung von Verträgen.Wir vertreten sowohl private als auch gewerbliche Bauherren, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen.Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf vorgerichtliche Beratung und Vertretung, aber auch auf den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sowohl in selbständigen Beweisverfahren, als auch in Prozessen.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit sowohl auf die Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, als auch auf die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Als weiteren Schwerpunkt bieten wir auch Beratung im WEG-Recht und Mietrecht an.